ANGELSPORTVEREIN SAARLOUIS FRAULAUTERN e.V.
Terminkalender 2025
Zur Beachtung:
DIE TERMINE WERDEN NUR WAHRGENOMMEN, WENN DIE
AKTUELLEN CORONA-VERORDNUNGEN EINGEHALTEN WERDEN KÖNNEN

 

Die Terminierung erfolgt in diesem Jahr nach Bedarf und wird rechtzeitig über die bekannten Kanäle (z.B. WhatsApp-Gruppe) bekanntgegeben. Nähere Informationen zu den einzelnen Terminen werden ebenso rechtzeitig bekanntgegeben. Alle Termine finden in bzw. bei der Fischerhütte statt, außer es wird ein anderer Standort angegeben.

02.03.2025 ca. 16.00 Uhr Umtrunk nach Fraulauterner Umzug

08.03.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

29.03.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

12.04.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

18.04.2025 09.00 Uhr Anfischen

01.05.2025 10.00 Uhr Frühshoppen und Mittagessen vom Schwenker

04.05.2025 10.00 Uhr Jahreshauptversammlung

10.05.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

29.05.2025 09.00 Uhr Angeln für Jedermann und Mittagessen vom Schwenker

31.05.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

15.06.2025 07.00 Uhr Königsfischen und Vereinsmeisterschaft

21.06.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

12.07.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

16.08.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

23.08.2025 11.00 Uhr Weiherfest zum 70 jährigen Jubiläum des ASV Fraulautern

24.08.2025 11.00 Uhr Weiherfest Frühshoppen mit Open End

06.09.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

20.09.2025 10.00 Uhr “Weltkindertag” – Angeln für Jedermann

27.09.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

11.10.2025 09.00 Uhr “5. Inklusionsfischen”

18.10.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

02.11.2025 10.00 Uhr Abfischen

15.11.2025 09.00 Uhr Arbeitseinsatz

13.12.2025 16.00 Uhr Weihnachtsfeier

 

 

Weitere Termine zu gesonderten Arbeitseinsätzen können beim 1. Vorsitzenden nachgefragt werden. Ab sofort übernimmt er auch die Terminierung zur Vergabe der Fischerhütte für unsere Mitglieder. Termine für Veranstaltungen und Fischen – außer den hier genannten – werden in den Schaukästen mitgeteilt.

Besondere Hinweise zu den Arbeitseinsätzen:

Gem. § 4.2 Abs. d der Satzung hat jedes aktive Mitglied jährlich an drei Arbeitseinsätzen teilzunehmen bzw. 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Diejenigen, welche dies nicht erfüllen, müssen 15 € pro nicht geleisteter Stunde als Ausgleich zahlen. Bei Nichterfüllung fallen sie in den inaktiven Status (keine Angelerlaubnis), d. h. die Saarmarke VAF wird erst ausgegeben, wenn die Verpflichtung erfüllt ist; gleiches gilt für das Angeln an unseren Weihern 1 und 2

Ausnahmen und Befreiung bei Arbeitseinsätzen: Mitglieder ab 70 Jahren und Mitglieder mit einemGrad der Behinderung von 50 % und weibliche Mitglieder sind von den Arbeitseinsätzen Befreit.

Ausnahmen und Befreiung:

 Mitglieder ab 70 Jahre – Mitglieder mit einem
GdB von 50 % (Nachweis erforderlich)-inaktive Mitglieder – weibliche Mitglieder – Befreiung durch Vorstandsbeschluss.

DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND
vertr. d. Robert Michalik 1. Vorsitzender
Andreas Schömer, 1. Geschäftsführer,
Robin Michalik, Schatzmeister