ANGELSPORTVEREIN SAARLOUIS FRAULAUTERN e.V.
Terminkalender 2023
Zur Beachtung:
DIE TERMINE WERDEN NUR WAHRGENOMMEN, WENN DIE
AKTUELLEN CORONA-VERORDNUNGEN EINGEHALTEN WERDEN KÖNNEN
19.02.23 Sonntag 16.00 Uhr Fasching in der Fischerhütte am Weiher 1
25.03.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung 2. Vorsitzender
07.04.23 Karfreitag 9.00 Uhr Anfischen
22.05.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung 2. Vorsitzender
23.04.23 Sonntag 10.00 Uhr Jahreshauptversammlung
01.05.23 Montag allgemeines 1. Mai-Angeln mit Schwenken
16.06.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung 2. Vorsitzender
25.06.23 Sonntag 7.00 Uhr Königsfischen, Weiher, ab 6 Uhr Verlosung
01.07.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender
09.07.23 Sonntag 7.00 Uhr Vereinsmeisterschaft, Weiher, ab 6 Uhr Verlosung
15.07.23 Samstag 15.00 Uhr Sommerfest „Pro Inklusionsschaukel e.V.”
22.07.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender
12.08.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender
02.09.23 Samstag 16.00 Uhr Nachtangeln
09.09.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender
24.09.23 Sonntag 8.30 Uhr Wanderpokalfischen, Verlosung ab 7Uhr
30.09.23 Samstag ab 16.00 Uhr Vereinsoktoberfest
07.10.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung 2. Vorsitzender
14.10.23 Samstag 10.00 Uhr ANGELN Verein „Pro INKLUSIONSSCHAUKEL e.V.”
04.11.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender
05.11.23 Sonntag 9.00 Uhr Abfischen
18.11.223 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender
16.12.23 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz / Leitung: 2. Vorsitzender

Weitere Termine zu gesonderten Arbeitseinsätzen können beim 1. Vorsitzenden Robert Michalik (Tel. 0162 174 65 24) nachgefragt werden. Ab sofort übernimmt er auch die Terminierung zur Vergabe der Fischerhütte für unsere Mitglieder. Termine für Veranstaltungen und Fischen – außer den hier genannten – werden in den Schaukästen mitgeteilt.
Besondere Hinweise zu den Arbeitseinsätzen:
Gem. § 4.2 Abs. d der Satzung hat jedes aktive Mitglied jährlich an drei Arbeitseinsätzen teilzunehmen bzw. 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Diejenigen, welche dies nicht erfüllen, müssen 15 € pro nicht geleisteter Stunde als Ausgleich zahlen. Bei Nichterfüllung fallen sie in den inaktiven Status (keine Angelerlaubnis), d. h. die Saarmarke VAF wird erst ausgegeben, wenn die Verpflichtung erfüllt ist; gleiches gilt für das Angeln an unseren Weihern 1 und 2


Besondere Hinweise zu den Arbeitseinsätzen:
Gem. § 4.2 Abs. d der Satzung hat jedes aktive Mitglied jährlich an drei Arbeitseinsätzen teilzunehmen bzw. 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Diejenigen, welche dies nicht erfüllen, müssen 15 € pro nicht geleisteter Stunde als Ausgleich zahlen. Bei Nichterfüllung fallen sie in den inaktiven Status (keine Angelerlaubnis), d. h. die Saarmarke VAF wird erst ausgegeben, wenn die Verpflichtung erfüllt ist; gleiches gilt für das Angeln an unseren Weihern 1 und 2

Ausnahmen und Befreiung:
Mitglieder ab 70 Jahre – Mitglieder mit einem
GdB von 50 % (Nachweis erforderlich)-inaktive Mitglieder – weibliche Mitglieder – Befreiung durch Vorstandsbeschluss.
DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND
vertr. d. Robert Michalik 1. Vorsitzender
Rudolf Irsch, 1. Geschäftsführer,
Robert Schwarz, Schatzmeister