ANGELSPORTVEREIN SAARLOUIS FRAULAUTERN e.V.
Terminkalender 2024
Zur Beachtung:
DIE TERMINE WERDEN NUR WAHRGENOMMEN, WENN DIE
AKTUELLEN CORONA-VERORDNUNGEN EINGEHALTEN WERDEN KÖNNEN
13.02.24 Dienstag 16.00 Uhr Fasching in der Fischerhütte am Weiher 1
23.03.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
29.03.24 Karfreitag 9.00 Uhr Anfischen
20.04.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
28.04.24 Sonntag 10.00 Uhr Jahreshauptversammlung
11.05.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
08.06.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
23.06.24 Sonntag 7.00 Uhr Königsfischen, Weiher, ab 6 Uhr Verlosung
29.06.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
06.07.24 Samstag 16.00 Uhr Sommerfest „Pro Inklusionsschaukel e.V. und ASV Weiherfest 2.0 ab 16:00 Uhr”
14.07.24 Sonntag 7.00 Uhr Vereinsmeisterschaft, Weiher, ab 6 Uhr Verlosung
20.07.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
10.08.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
14.09.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
15.09.24 Sonntag 8.30 Uhr Wanderpokalfischen, Verlosung ab 7 Uhr
28.09.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
05.10.24 Samstag 10.00 Uhr „Quartiersfischen”
12.10.24 Samstag 09.00 Uhr ANGELN Verein „Pro INKLUSIONSSCHAUKEL e.V.”
20.10.24 Sonntag 9.00 Uhr Abfischen
02.11.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
29.11.24 Freitag 17:00 Uhr Weihnachtsfeier Pro Inklusion
07.12.24 Samstag 17:00 Uhr Weihnachtsfeier ASV-Fraulautern ab 17:00 Uhr
14.12.24 Samstag 9.00 Uhr Arbeitseinsatz
Weitere Termine zu gesonderten Arbeitseinsätzen können beim 1. Vorsitzenden nachgefragt werden. Ab sofort übernimmt er auch die Terminierung zur Vergabe der Fischerhütte für unsere Mitglieder. Termine für Veranstaltungen und Fischen – außer den hier genannten – werden in den Schaukästen mitgeteilt.
Besondere Hinweise zu den Arbeitseinsätzen:
Gem. § 4.2 Abs. d der Satzung hat jedes aktive Mitglied jährlich an drei Arbeitseinsätzen teilzunehmen bzw. 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Diejenigen, welche dies nicht erfüllen, müssen 15 € pro nicht geleisteter Stunde als Ausgleich zahlen. Bei Nichterfüllung fallen sie in den inaktiven Status (keine Angelerlaubnis), d. h. die Saarmarke VAF wird erst ausgegeben, wenn die Verpflichtung erfüllt ist; gleiches gilt für das Angeln an unseren Weihern 1 und 2
Ausnahmen und Befreiung bei Arbeitseinsätzen: Mitglieder ab 70 Jahren und Mitglieder mit einemGrad der Behinderung von 50 % und weibliche Mitglieder sind von den Arbeitseinsätzen Befreit.
Besondere Hinweise zu den Arbeitseinsätzen:
Gem. § 4.2 Abs. d der Satzung hat jedes aktive Mitglied jährlich an drei Arbeitseinsätzen teilzunehmen bzw. 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Diejenigen, welche dies nicht erfüllen, müssen 15 € pro nicht geleisteter Stunde als Ausgleich zahlen. Bei Nichterfüllung fallen sie in den inaktiven Status (keine Angelerlaubnis), d. h. die Saarmarke VAF wird erst ausgegeben, wenn die Verpflichtung erfüllt ist; gleiches gilt für das Angeln an unseren Weihern 1 und 2
Ausnahmen und Befreiung:
Mitglieder ab 70 Jahre – Mitglieder mit einem
GdB von 50 % (Nachweis erforderlich)-inaktive Mitglieder – weibliche Mitglieder – Befreiung durch Vorstandsbeschluss.
DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND
vertr. d. Robert Michalik 1. Vorsitzender
Andreas Schömer, 1. Geschäftsführer,
Robin Michalik, Schatzmeister